Der Entlastungsdienst bietet professionelle Betreuung für Menschen mit Behinderung und/oder Alzheimer, um deren pflegende Angehörige zu unterstützen und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen.
Die Entlastungspflege ist auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten und umfasst Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen, zwischenmenschliche und beschäftigungsbezogene Begleitung sowie die Gewährleistung des Wohlbefindens der Person.
Die Entlastungspflege ist ein Dienst, der von vertrauenswürdigen, kontinuierlich geschulten Fachkräften erbracht wird. Diese besuchen Menschen mit Behinderung und/oder Alzheimer zu Hause, um ihnen bei alltäglichen Verrichtungen zu helfen und sie bei zwischenmenschlichen oder beruflichen Kontakten zu begleiten. Die Angehörigen oder Pflegepersonen können so eine wertvolle «Atempause» genießen und neue Energie tanken.
Der Entlastungsdienst steht tagsüber, nachts, am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung, wobei die Dienstleistungsdauer mindestens 4 Stunden und höchstens 9 Stunden pro Tag (mit maximal 10 Stunden pro Nacht) beträgt. Der Dienst steht allen Familien offen, ohne Altersbeschränkung, jedoch muss eine Behinderung oder Alzheimererkrankung anerkannt sein.
Im Falle eines Krankenhausaufenthalts der Person übernimmt der Erzieher die Aufgaben der Familie im Krankenhaus. Er sorgt für eine vertraute und beruhigende Präsenz, damit die Pflege unter den bestmöglichen Bedingungen erfolgen kann.
Unser Service ist montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Nur für Notfälle steht Ihnen unser Bereitschaftsdienst außerhalb unserer Öffnungszeiten rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung.
Der Preis beträgt 9,75 Euro/Stunde.
Wenn Fahrten mit der betreuten Person durchgeführt werden, wird eine Kilometerpauschale zum geltenden Tarif berechnet.
Die Eintrittspreise für Aktivitäten außerhalb der Einrichtung gehen zu Lasten der Familie (Kosten für die betreute Person und für den Betreuer).
Der Einsatz des Dienstes ist auf 375 Stunden/Jahr für die Entlastung bei Behinderung, auf 12 Stunden/Monat für die Entlastung bei Alzheimer und auf 20 Stunden/Woche für die Begleitung im Krankenhaus begrenzt.
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